Stadtgemeinde Lilienfeld

Registrierungs- und Meldepflicht der privaten Tierhaltung

bauernhoftiere
  •  Wer Schafe, Ziegen, Schweine und Minischweine, Bienen, Geflügel, Neuweltkameliden, Pferde und Esel, Mast- und Zuchtkaninchen sowie Farmwild hält, muss diese nach dem Tierseuchengesetz bzw. der Geflügelpest-Verordnung im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) registrieren (https://vis.statistik.at/vis/formulare/vis-registrierung/vis-registrierung-fuer-tierhalter).
  •  Die Haltung von Geflügel, Pferden und Esel, Neuweltkameliden, Farmwild sowie Mast- und Zuchtkaninchen ist zusätzlich bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

Für die Meldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde kann das Online-Formular auf der Homepage der NÖ Landesregierung verwendet werden. (https://www.noe.gv.at/noe/Veterinaer/Tierhaltung_Tierkennzeichnung.html)

Die Pflicht zur Registrierung und Meldung besteht selbst bei Hobbyhaltungen und Kleinhaltungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, Fachgebiet Veterinärwesen.

Rechtsgrundlagen:

§ 4 Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009

§ 8a Tierseuchengesetz – TSG

§ 6 Geflügelpest-Verordnung 2007

20.02.2024