Stadtgemeinde Lilienfeld

Schnupperticket Stadtgemeinde Lilienfeld

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Nutzungsbedingungen Schnupperticket für den öffentlichen Verkehr

„VOR KlimaTicket MetropolRegion“

Das VOR KlimaTicket MetropolRegion ist eine Jahresstreckenkarte des Verkehrsverbund Ost Region (VOR). Es berechtigt zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und Burgenland. Die Stadtgemeinde Lilienfeld hat 2 dieser Schnuppertickets angeschafft und stellt diese den Lilienfelderinnen und Lilienfelder mit Hauptwohnsitz Lilienfeld kostenlos tageweise zur Verfügung!

Wo ist das Schnupperticket gültig?

Die Tickets sind auf allen Verbundlinien (VOR) in Wien, Niederösterreich und Burgenland (Bus, Bahn, Straßenbahn, U-Bahn), WESTbahn GmbH (zwischen Wien und Amstetten), Mariazellerbahn, Badner Bahn und Stadtbahn Waidhofen/Ybbs gültig.

Ausgenommen sind lediglich Züge des RegioJet, CAT, Flughafen-Schnellverkehren, Flixbus und touristische Angebote.

Weitere Vorteile • Hund fährt gratis mit: Mit dem VOR KlimaTicket MetropolRegion fährt Ihr Hund gratis mit.

• Samstag-Kinder-Mitfahrbonus in Wien – Samstag ab 12 Uhr können Sie mit dem VOR KlimaTicket MetropolRegion innerhalb Wiens Ihre Kinder mitnehmen (gültig für 2 Kinder bis 15 Jahre).

• Gratis Fahrradmitnahme in Wien – mit dem VOR KlimaTickets MetropolRegion können in der Wiener U-Bahn und in den Zügen der ÖBB mit Fahrradsymbol (REX, R, S-Bahn) zu den festgelegten Zeiten innerhalb Wiens ein Fahrrad kostenlos mitgenommen werden.

• NightLine in Wien inklusive – es stehen Ihnen alle Wiener Nachtbus-Linien sowie die 24-Stunden-U-Bahn am Wochenende ohne Aufpreis zur Verfügung.

Ausleihbedingungen

Mit dem Schnupperticket können die in der Stadtgemeinde Lilienfeld mit Hauptwohnsitz gemeldeten Bürgerinnen und Bürger die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und Burgenland kostenlos nutzen!

Ein Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen. Für jeden Tag stehen zwei übertragbare Jahreskarten als Schnupperticket zur Verfügung. Eine Nutzung durch Firmen als „Mitarbeiterkarte“ ist nicht möglich!

Ausleihberechtigung und Ausleihdauer

Die Fahrkarten können von allen in der Stadtgemeinde Lilienfeld gemeldeten Personen für bis zu zwei aufeinander folgenden Tagen (an Wochenenden gilt die Entlehnung am Freitag automatisch bis Sonntag) zu den angeführten Bedingungen ausgeliehen werden. Die Gratisregelung ist pro Person auf max. 2 entlehnte Karten pro Monat bzw. 12 entlehnte Karten pro Jahr begrenzt.

Ausleihvorgang

Die Fahrkarten können im Gemeindeamt während der Amtszeiten, telefonisch unter 02762/52212, oder online unter https://www.schnupperticket.at/lilienfeld reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt („first come, first serve“- Prinzip).

Die Fahrkarten müssen im Gemeindeamt im vereinbarten Zeitraum abgeholt und zurückgebracht werden.

Bei der Abholung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Ausleihbedingungen (Kosten bei Verlust!) mit Unterschrift bestätigt.

Abholung

Die Abholung der Fahrkarten hat am ersten Nutzungstag von 08:30 Uhr bis spätestens 11:30 Uhr zu erfolgen. Ab 13:00 Uhr werden die Karten bei Nicht-Abholung wieder freigegeben.

Rückgabe

Die Rückgabe der Fahrkarten hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der Fahrt bzw. am Folgetag der Entlehnung bis spätestens 08:30 Uhr zu erfolgen.

Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten des Gemeindeamts erfolgt mittels Einwurfs der Fahrkarten, in einem mit dem Namen des Entlehners versehenen Kuvert, in den Briefkasten der Gemeinde Lilienfeld (Dörflstraße 4).

Was ist, wenn?

Bei Fahrkartenverlust hat der Entlehnende den verbleibenden Fahrkartenwert zu ersetzen. Der Mindestersatz beträgt € 100,--/Karte, der maximale Wert beträgt € 860,--/Karte.

Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für eine nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), wird den säumigen Fahrkartennutzern eine Pönale von € 40,--Tag verrechnet.

Bei einer etwaigen Verhinderung trotz Reservierung wird um ehestmögliche Freigabe der Fahrkarten ersucht (Tel. 02762/52212).

Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung bzw. verspäteten Rückgabe außerdem eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen werden kann.

Reserviert – aber keine Fahrkarte da: es besteht kein Rechtsanspruch auf die Schnuppertickets. Für Entlehnende, denen aus diesen Gründen kein VOR KlimaTicket MetropolRegion bereitgestellt werden kann, wird von der Gemeinde die Reservierung auf einen anderen verfügbaren Tag eingetragen. Einen Kostenersatz für eine Fahrkarte gibt es nicht.

Haftungen

Die Gemeinde behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis spätestens eine Woche vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.

Datenschutzhinweis Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Erfüllung des gegenständlichen Vertrages (Entlehnung VOR‐Schnupperticket) verarbeitet und zu keinen weiteren Zwecken verwendet. Eine Übermittlung der Daten an Dritte findet nicht statt.

Stand: Oktober 2023, 

11.10.2023