Wie bekommen Sie eine Beihilfe ?
Melden Sie Ihre Schäden ab sofort formlos bei uns ein unter gemeinde@lilienfeld.at oder telefonisch unter +43 2762 52212.
Wir veranlassen dann für Sie die erforderlichen weiteren Schritte.
Zur Erfassung der Katastrophenschäden und zur Feststellung der Schadenshöhe bildet die Gemeinde eine Schadenserhebungskommission und führt einen Lokalaugenschein bei Ihnen daheim durch.
Die Termine werden Ihnen rechtzeitig im Vorfeld bekanntgegeben.
Wir bemühen uns so rasch als möglich mit den ersten Lokalaugenscheinen zu beginnen.
Die für die Stadtgemeinden Lilienfeld zuständige Kommission wird gerade zusammengestellt und die ersten bereits eingelangten Schadensmeldungen bearbeitet!
Die Abarbeitung bzw. Bearbeitung der einzelnen Schadensfälle erfolgt zeitlich gestaffelt nach den verfügbaren Kapazitäten und grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Schadensmeldung am Gemeindeamt!
Im Zuge der Schadensaufnahme wird ein Schadenserhebungsprotokoll erstellt.
Bei Schäden durch Hochwasser an Wohngebäuden und Nebengebäuden erfolgt eine Bewertung nach den von der NÖ Baudirektion festgelegten Richtwerten. Diese gelten auch für die Zentralheizungen und Außenanlagen einschließlich Inventar.
Geben Sie der Schadenskommission unbedingt bekannt, ob Sie eine Versicherung haben und die Höhe der Leistung der Versicherung. Die Höhe der Auszahlung der Versicherung können Sie auch nachmelden.
Die Gemeinde übermittelt die Daten bzw. Schadenserhebungsprotokolle an das Land Niederösterreich, Abteilung Landwirtschaftsförderung. Dort wird die anerkannte Gesamtschadenssumme ermittelt. Die beihilfefähigen Kosten ergeben sich aus der anerkannten Schadenssumme abzüglich einer allfälligen Versicherungsleistung.
Die Beihilfe beträgt bis zu 20 % der anerkannten Gesamtschadenssumme.
In besonders berücksichtigungswürdigen Einzelfällen kann – nach eingehender Prüfung des Schadensfalls – abweichend von den in dieser Richtlinie festgelegten Beihilfesätzen bei einem unverhältnismäßig hohen Schadensausmaß, einem geringen Einkommen oder sonstiger außerordentlicher Belastungen (z.B. chronischer Krankheit, Behinderung, besondere Sorgepflichten) sowie im Fall einer Existenzgefährdung eine höhere Beihilfe gewährt werden. Voraussetzung für die Einzelfallprüfung ist ein begründeter Antrag der Geschädigten oder des Geschädigten sowie die Vorlage entsprechender Nachweise.
Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt direkt auf das von Ihnen bei der Schadenserhebung angegebene Girokonto.
Weitere Detailinformationen zum Schadensmanagement für Privathaushalte finden Sie unter:
Katastrophenbeihilfe für Private:
Katastrophenbeihilfe für Private

Informationen für unsere Landwirte sind abrufbar unter:
Katastrophenbeihilfe für Landwirtschaft

Informationen für Betriebe stehen bereit unter:
Hochwasser – Unterstützungen, Services und Informationen, Eingeschränkter Kursbetrieb im WIFI NÖ wko.at

Kontaktieren Sie für Rückfragen gerne unser Bürgerservice.
Ihr Team der Stadtgemeinde Lilienfeld